Die RP Treuhand und Wirtschaftprüfung AG gibt Antworten auf Fragen zur Unternehmenssteuer in der Schweiz.

Unternehmenssteuer Schweiz: Fragen & Antworten

Im internationalen Vergleich gehört die Schweiz zu den Ländern mit der geringsten Steuerbelastung für Unternehmen. Trotzdem gibt es insbesondere für an einer Neuansiedlung oder Gründung interessierte Unternehmer in Bezug auf die Unternehmenssteuer in der Schweiz einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Welche steuerlichen Abgaben zählen zu den Unternehmenssteuern?

Als Unternehmenssteuer wird die Gesamtheit der Steuern bezeichnet, denen ein Unternehmen unterliegt. Die wichtigsten sind hierbei die Gewinn- und Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften sowie die Einkommens– und Vermögenssteuern für Personengesellschaften. Steuerpflichtig sind in der Regel alle Kapital- bzw. Personengesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder von dort aus verwaltet werden.

Ist die Höhe der Unternehmenssteuer überall in der Schweiz gleich?

Das Schweizer Steuersystem ist föderal aufgebaut. Das bedeutet, jeder Kanton kann die effektiven Steuersätze selbst festlegen. Die Bundessteuer ist zwar anhand eines einheitlichen Satzes festgelegt, die kantonalen sowie kommunalen Steuersätze variieren allerdings zum Teil erheblich. Das macht die Standortwahl bei der Gründung einer Firma zu einem wichtigen Kriterium, das die künftige steuerliche Belastung Ihres Unternehmens entscheidend mitbestimmt. Der durchschnittliche Unternehmenssteuersatz in Schweizer Kantonen beträgt aktuell ca. 15 Prozent. Die Sätze bewegen sich zwischen 11,85 und 21,6 Prozent.

Wann beginnt die Steuerpflicht?

Ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister ist Ihr Unternehmen steuerpflichtig.

Wie unterscheidet sich die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften?

Personengesellschaften wie zum Beispiel Kommandit- oder Kollektivgesellschaften sowie auch Einzelunternehmen gelten nicht als juristische Personen und unterliegen somit nicht in gleicher Form der Unternehmenssteuer in der Schweiz. Stattdessen versteuern Einzelunternehmer und Gesellschafter ihr privates und geschäftliches Vermögen und Einkommen bei Bund, Kanton und Kommune als Ganzes. Die bezahlten Steuern vom steuerbaren Reingewinn in Abzug zu bringen, ist bei Personengesellschaften – anders als bei Kapitalgesellschaften – nicht möglich.

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs wird klar zwischen Geschäftlichem und Privatem unterschieden. Während AG und GmbH als Unternehmen besteuert werden, fallen bei Aktionären und Gesellschaften Einkommenssteuern auf Dividenden an sowie Vermögenssteuern entsprechend dem Aktienwert, was zu einer steuerlichen Doppelbelastung führt.

Wie wird die Gewinnsteuer berechnet?

Die Ertragssteuer bzw. Gewinnsteuer bei Kapitalgesellschaften (wie GmbHs oder AGs) wird auf den steuerbaren Gewinn erhoben. Sie wird anhand eines festen Satzes auf dem Gewinn nach Steuern beim Bund (aktuell 8,5 Prozent) sowie bei den Kantonen und Gemeinden (zwischen 12 und 21 Prozent) errechnet, wobei einige Kantone unterschiedliche Zuschläge erheben oder auch reduzierte Tarife anbieten.

Übrigens erheben die meisten Kantone zusätzlich auch Kirchensteuern (an die reformierte, römisch-katholische, die christkatholische Kirche oder die jüdische Gemeinde). Für Firmen besteht eine Kirchensteuerpflicht. Anders als Privatpersonen können sie nicht aus der Kirche austreten und die Steuerpflicht vermeiden.

Wann ist ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?

Geht es um die Unternehmenssteuern in der Schweiz, spielt auch die Mehrwertsteuer eine erhebliche Rolle. Ab einem Umsatz von mehr als 100‘000 Franken jährlich sind Unternehmen verpflichtet, Mehrwertsteuer zu entrichten. Das gilt im Übrigen auch für ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Umsatz erzielen – auch, wenn die 100‘000 Franken nicht ausschliesslich in der Schweiz umgesetzt wurden.

Welche Kantone bieten die niedrigste Steuerbelastung für Unternehmen?

Mit einem Steuersatz von 11,9 Prozent liegt die Steuerbelastung bei der Gewinnsteuer derzeit (Stand 2022) im Kanton Zug am niedrigsten, gefolgt von den Kantonen Nidwalden mit 12 und Luzern mit 12,2 Prozent. Den höchsten Gewinnsteuersatz veranlagt das Kanton Bern mit 21 Prozent auf den Gewinn vor Steuern.

Ausländische Unternehmer wissen die niedrige Unternehmenssteuer in der Schweiz zu schätzen.
RP Treuhand Rückrufservice

Was macht die Schweiz neben den niedrigen Unternehmenssteuern steuerrechtlich attraktiv?

Die teilweise sehr niedrigen Unternehmenssteuersätze in den Kantonen machen die Schweiz zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort. Neben dem Aspekt der geringen Steuerbelastung wissen ausländische Unternehmen zahlreiche weitere Pluspunkte der Schweiz als Unternehmenssitz zu schätzen. Zu diesen zählt zunächst einmal die Kontinuität der dortigen Steuerpolitik, in der grössere Änderungen eine absolute Seltenheit darstellen. Darüber hinaus punktet die Schweiz mit verlässlichen Auskünften zur Steuerbelastung und Firmen geniessen dort eine hohe allgemeine Rechts- und Währungssicherheit.

Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz unternehmerisch tätig zu werden, lassen Sie sich gern von der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG zu Ihren Vorteilen beraten.

Lässt sich die steuerliche Belastung optimieren?

Obwohl die Schweiz bereits einen der steuergünstigsten Standorte in Europa darstellt, müssen Unternehmen auch hier stets die Gesamtheit ihrer Steuerbelastungen im Blick behalten. Um im immer schärfer werdenden Wettbewerb zu bestehen und auf lange Sicht konkurrenzfähig zu bleiben, empfiehlt es sich zudem, die Steuersituation professionell überprüfen zu lassen. Oft findet sich hier beträchtliches Optimierungspotenzial. Dieses aufzudecken und zu nutzen ist das Ziel der Steuerberatung, welche die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG insbesondere für Unternehmen anbietet. Über die steuerliche Optimierung hinaus bietet eine professionelle Betreuung der Steuergeschäfte auch die Sicherheit, womöglich kosten- und zeitaufwendige Fehler in Steuerdingen zu vermeiden.

Weitere Fragen zur Unternehmenssteuer in der Schweiz? Wir helfen Ihnen weiter.

Diese FAQ dienen lediglich als kurze Übersicht über die gängigsten Fragen rund um die Unternehmenssteuer in der Schweiz. Im persönlichen Beratungsgespräch können wir tiefer ins Detail gehen und auf Ihre individuelle Unternehmenssituation bezogene Fragen beantworten. Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch: