Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung Schweiz – Revisionsstelle für AG, GmbH & Stiftungen

Ob Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft oder Stiftung: Wer in der Schweiz eine Jahresrechnung erstellt, kommt an der Revisionspflicht meist nicht vorbei.
RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG ist Ihr Experte für Wirtschaftsprüfung in der Schweiz.
Wir sind zugelassene Revisionsexperten und kennen die Anforderungen an eingeschränkte und ordentliche Revisionen genau.
Seit Jahren begleiten wir Unternehmen jeder Grösse durch den Prüfprozess – klar, unabhängig und termingerecht.

Wer ist RP Treuhand als Revisionsstelle?

Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG ist Ihr Experte für Wirtschaftsprüfung Schweiz:
Als Revisionsstelle sind wir für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Stiftungen zugelassen.
Registriert bei der RAB unter der Nummer 502057, prüfen unsere Revisionsexperten Jahresrechnungen nach den gesetzlichen Vorgaben des Schweizer Obligationenrechts.

Über die Jahre haben wir Erfahrung mit Mandaten unterschiedlichster Grösse und Branche gesammelt – von der kleinen GmbH bis zur Stiftung mit komplexer Rechnungslegung. Ergänzend zur Wirtschaftsprüfung übernehmen wir auf Wunsch auch die laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnung Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen in der Wirtschaftsprüfung

Wir prüfen nicht nur nach Vorschrift, sondern liefern Ihnen konkrete Ergebnisse für Ihre Unternehmensführung. Unsere Leistungen im Bereich Revision Schweiz umfassen:

  • Prüfung von Jahresrechnungen bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Stiftungen, registriert bei der RAB unter Nr. 502057.
  • Durchführung von eingeschränkten und ordentlichen Revisionen, abgestimmt auf die Grösse und Rechtsform Ihres Unternehmens.
  • Prüfung von Konzernrechnungen nach Obligationenrecht (OR) und Swiss GAAP FER.
  • Beurteilung und Überprüfung der internen Kontrollen (internes Kontrollsystem IKS).
  • Sonderprüfungen.
  • Spezialprüfungen (Gründungen, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, vorzeitige Vermögensverteilung bei Liquidation).

Planen Sie eine Unternehmensgründung in der Schweiz, begleiten wir Sie bereits ab der ersten Spezialprüfung.

Eingeschränkte vs. ordentliche Revision – was gilt für Ihr Unternehmen?

Viele KMU wissen nicht genau, welche Revisionspflicht für sie gilt. Das Schweizer Obligationenrecht unterscheidet dabei in zwei Prüfstandards bei der Wirtschaftsprüfung.
Die ordentliche Revision greift, wenn ein Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: mehr als 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, eine Bilanzsumme über 20 Millionen Franken oder ein Umsatz über 40 Millionen Franken. Kleinere Gesellschaften unterliegen in der Regel der eingeschränkten Revision, die einen reduzierten Prüfumfang vorsieht.
Diese Übersicht ersetzt jedoch keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber eine erste Orientierung. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welcher Standard für Ihr Unternehmen gilt. Auch bei Fragen zur Steuerberatung – etwa im grenzüberschreitenden Kontext – beraten wir Sie gerne.

Unabhängige Revisionsstelle – das ist unser Ansatz

Unabhängigkeit ist eine Kernanforderung der Schweizer RAB an jede Revisionsstelle – und Grundlage jeder seriösen Wirtschaftsprüfung.
Als registrierte Revisionsexperten sind wir dieser Unabhängigkeit verpflichtet:
Wir prüfen unvoreingenommen, behandeln Ihre Unterlagen diskret und stehen Ihnen mit einem festen Ansprechpartner zur Seite. So wissen Sie immer, wer gerade Ihr Mandat betreut und an wen Sie sich bei Fragen und Anregungen wenden können.
Unsere RAB-Registrierung (Nr. 502057) ist dabei mehr als eine Formalität – sie ist ein konkreter Qualitätsnachweis, den Sie jederzeit selbst überprüfen können.

Für wen ist eine Wirtschaftsprüfung relevant?

Eine Wirtschaftsprüfung betrifft in der Schweiz vor allem juristische Personen:
Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften und Stiftungen. Konzerne mit mehreren Tochtergesellschaften benötigen zusätzlich eine Konzernrechnung, die nach Obligationenrecht (OR) oder nach dem anerkannten Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER erstellt und geprüft wird.
Beide Regelwerke legen fest, wie eine Jahresrechnung aufgebaut sein muss, damit sie den gesetzlichen und statutarischen Anforderungen entspricht.

Sie suchen eine Revisionsstelle, die Ihre Jahresrechnung zuverlässig und unabhängig prüft?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir klären mit Ihnen, welche Revisionspflicht für Ihr Unternehmen gilt und was der nächste Schritt ist.

RP Treuhand Rückrufservice