Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG beantwortet Fragen zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz

Ihre Firma hat ihren Sitz ausserhalb der Schweiz, ist dort aber aufgrund der Höhe ihrer Umsätze steuerpflichtig? Dann benötigen Sie einen Fiskalvertreter in der Schweiz, der Sie gegenüber den dortigen Steuerbehörden vertritt. In diesem Fall haben Sie in der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG genau den richtigen Partner gefunden, denn der Finanzdienstleister ist versiert in allen Steuerfragen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dabei verfügen die Steuerberater und Wirtschaftsexperten über besondere Kompetenzen in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten sowie fundierte Erfahrung in der Fiskalvertretung insbesondere deutscher Unternehmen.

Wozu braucht es eine Fiskalvertretung?

Die Funktion eines Fiskalvertreters liegt darin, sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen ohne Geschäftssitz oder Betriebsstätte in der Schweiz den formellen Erfordernissen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachkommen. Für Sie als Unternehmer spielt es dabei keine Rolle, ob Ihr Betrieb Waren vertreibt oder Dienstleistungen anbietet – entscheidend für die Mehrwertsteuerpflicht ist alleinig die Tatsache, dass Ihr Unternehmen (einen Teil seiner) Leistungen in der Schweiz erbringt und der weltweit erwirtschaftete Jahresumsatz über dem aktuellen Grenzwert liegt.

Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG übernimmt alle Aufgaben, die im Zuge der Mehrwertsteuerpflicht Ihres Unternehmens auf Sie zukommen, und setzt sie gemäss dem geltenden Steuerrecht um. Gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch den individuellen Bedarf für Ihr Unternehmen. Möchten Sie hierfür einen Termin vereinbaren? Dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an:

Die RP Treuhand tritt als Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz auf.

Fiskalvertreter in der Schweiz sind Spezialisten für Mehrwertsteuerabwicklungen

Der Fiskalvertreter wird auch Mehrwertsteuervertreter genannt – er vertritt die steuerlichen Verpflichtungen eines ausländischen Unternehmens gegenüber den Schweizer Steuerbehörden. Das bedeutet jedoch nicht, dass er für die Mehrwertsteuerschulden haftet, denn die Steuerpflicht liegt nach wie vor beim Steuerpflichtigen, also dem Unternehmen selbst. Dieses ist auch für die fristgerechte Zahlung der Beträge verantwortlich. Bezüglich aller im Zusammenhang mit Ihrer Steuerpflicht anfallenden Formalitäten übernimmt jedoch die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG Ihre zuverlässige Vertretung in der Schweiz.

Zu den Aufgaben des Fiskalvertreters für die Schweiz gehören insbesondere:

  • Evaluierung der Steuerpflicht für das jeweilige Unternehmen,
  • Abwicklung der Meldeformalitäten in der Schweiz, darunter die behördliche Anmeldung und Registrierung sowie die Beantragung einer Schweizer Mehrwertsteuernummer,
  • Vor-Ort-Vertretung des Mandanten oder der Mandantin gegenüber der Schweizer Steuerverwaltung,
  • Einrichtung und Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnungen,
  • Erstellung einer Jahresumsatzabrechnung für das abgelaufene Fiskaljahr.

Während manche Positionen, etwa die Meldeformalitäten, für ein Unternehmen nur einmalig geleistet werden müssen, besteht die Hauptaufgabe der Fiskalvertreter in der Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnung, die von Firma zu Firma stark variieren kann.

Was kostet ein Fiskalvertreter?

Die Kosten für die Leistungen, die ein Fiskalvertreter in der Schweiz erbringt, sind abhängig von der Art der Unternehmenstätigkeit und des nötigen Aufwandes. Eine pauschale Aussage lässt sich dazu nicht treffen. Bei der Beantragung einer Mehrwertsteuernummer wird eine Kaution bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Bern, hinterlegt. Die Höhe der Kaution wird während des Beantragungsverfahrens festgesetzt, der Mindestbetrag beläuft sich derzeit auf 2’000 Schweizer Franken.

Wann benötigen ausländische Unternehmen einen Fiskalvertreter in der Schweiz?

Im Jahr 2018 wurde das Schweizer Mehrwertsteuerrecht reformiert – mit Auswirkungen auf die Regelung zur Fiskalvertretungspflicht. Zuvor konnten ausländische Unternehmen mit einem in der Schweiz erzielten Umsatz von bis zu 100’000 Schweizer Franken ohne Vertretung und Schweizer Mehrwertsteuernummer ihre Geschäfte abwickeln. Dies ist nicht mehr der Fall. Um die einheimischen Betriebe zu stärken und von dem Konkurrenzdruck durch ausländische Unternehmen zu entlasten, wurde die Mehrwertsteuerregelung geändert. Deshalb gilt seit 1. Januar 2018: Ausländische Firmen, die weltweit einen Umsatz von insgesamt mehr als 100’000 Schweizer Franken erwirtschaften und in der Schweiz Umsätze erzielen, sind dort auch mehrwertsteuerpflichtig. Dies betrifft vor allem viele kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland, für die seitdem ein Fiskalvertreter in der Schweiz notwendig wird.

Wir prüfen Ihre Fiskalvertretungspflicht

Seit dem 01.01.2019 können zudem auch Versandhändler und -händlerinnen, welche nur sogenannte Kleinsendungen in die Schweiz liefern, von einer Steuerpflicht in der Schweiz betroffen sein. Eine professionelle Abklärung, ob Ihre Leistungen eine Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz auslösen können, ist deshalb sehr empfehlenswert.

Warum wir die ideale Fiskalvertretung für Ihr Geschäft sind

Aufgrund unserer langjährigen und kontinuierlich auf dem neuesten Stand gehaltenen Kenntnisse des Schweizer Steuersystems mit seinen individuellen Vorgaben der einzelnen Kantone sind wir die optimale Wahl für Ihre Fiskalvertretung. Unser Team aus geschulten Fachleuten arbeitet präzise, pünktlich und autonom. So können Sie Ihre wertvolle Zeit Ihrer Firma widmen und uns bedenkenlos die komplette Mehrwertsteuerabwicklung in der Schweiz überlassen.

Anhand Ihrer Zahlen und Angaben ermitteln wir den konkreten Bedarf Ihres Unternehmens und bieten Ihnen passgenaue Leistungen an. Wir sind an zwei Standorten in der Schweiz für Sie da: Küsnacht und Weinfelden.

Sie möchten mehr über unsere Tätigkeit als Fiskalvertreter in der Schweiz erfahren oder wünschen Informationen zu weiteren Dienstleistungen wie der Steuerberatung für die Schweiz und Deutschland? Unser kompetentes Beratungsteam steht Ihnen gern für ein erstes Gespräch zur Verfügung.

RP Treuhand Rückrufservice