Fiskalvertreter in der Schweiz gesucht?

Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz

Ein Fiskalvertreter ist ein in der Schweiz ansässiger Vertreter, der die mehrwertsteuerlichen Pflichten eines ausländischen Unternehmens gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung wahrnimmt. Die Bestellung eines derartigen Steuervertreters ist für alle Unternehmen Pflicht, die über keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der Schweiz verfügen und einen gewissen Mindestumsatz erzielen. Ohne diesen Fiskalvertreter ist keine Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung möglich und das Unternehmen ist nicht in der Lage, eine Schweizer Mehrwertsteuernummer zu beantragen.

Ihre Firma hat ihren Sitz ausserhalb der Schweiz, ist dort aber aufgrund der Höhe ihrer Umsätze steuerpflichtig? Dann benötigen Sie einen Fiskalvertreter in der Schweiz, der Sie gegenüber den hiesigen Steuerbehörden vertritt. In diesem Fall haben Sie in der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG genau den richtigen Partner gefunden. Der Finanzdienstleister ist mit allen Steuerfragen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestens vertraut. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsexperten sind auf grenzüberschreitende Steuerfragen spezialisiert und verfügen über fundierte Erfahrung in der Fiskalvertretung, insbesondere für deutsche Unternehmen.

Wozu braucht es eine Fiskalvertretung?

Ein Fiskalvertreter stellt sicher, dass ausländische Unternehmen ohne Geschäftssitz oder Betriebsstätte in der Schweiz die formellen Anforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfüllen. Für Sie als Unternehmer spielt es dabei keine Rolle, ob Ihr Betrieb Waren vertreibt oder Dienstleistungen anbietet. Auch die Höhe des Umsatzes in der Schweiz ist nicht relevant. Entscheidend für die Mehrwertsteuerpflicht ist, dass Ihr Unternehmen (einen Teil seiner) Leistungen in der Schweiz erbringt. Zudem muss der weltweite Jahresumsatz über dem aktuellen Grenzwert liegen.

Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG übernimmt sämtliche Aufgaben, die durch die Mehrwertsteuerpflicht Ihres Unternehmens entstehen. Diese werden entsprechend dem geltenden Steuerrecht umgesetzt. Gern erörtern wir gemeinsam mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch den individuellen Bedarf für Ihr Unternehmen. Möchten Sie dazu direkt einen Termin vereinbaren? Dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an:

Die RP Treuhand tritt als Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz auf.

Fiskalvertreter in der Schweiz sind Spezialisten für Mehrwertsteuerabwicklungen

Der Fiskalvertreter wird auch Mehrwertsteuervertreter genannt – er vertritt die steuerlichen Verpflichtungen eines ausländischen Unternehmens gegenüber den Schweizer Steuerbehörden. Das bedeutet jedoch nicht, dass er für die Mehrwertsteuerschulden haftet, denn die Steuerpflicht liegt nach wie vor bei dem besteuerten Unternehmen selbst. Das abgabenpflichtige Unternehmen ist demzufolge auch für die fristgerechte Zahlung der Beträge verantwortlich. Doch die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG übernimmt zuverlässig alle Formalitäten, die im Zusammenhang mit Ihrer Steuerpflicht in der Schweiz anfallen.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Evaluierung der Steuerpflicht für das jeweilige Unternehmen,
  • Abwicklung der Meldeformalitäten in der Schweiz, darunter die behördliche Anmeldung und Registrierung sowie die Beantragung einer Schweizer Mehrwertsteuernummer,
  • Vor-Ort-Vertretung des Mandanten oder der Mandantin gegenüber der Schweizer Steuerverwaltung,
  • Einrichtung und Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnungen,
  • Erstellung einer Jahresumsatzabrechnung für das abgelaufene Fiskaljahr.

Während manche Tätigkeiten wie etwa die Meldeformalitäten für jedes Unternehmen nur einmalig geleistet werden müssen, besteht die Hauptaufgabe der Fiskalvertreter in der Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnung. Diese erfolgt in der Regel vierteljährlich und kann von Firma zu Firma stark variieren. Aus diesem Grund macht diese Tätigkeit einen erheblichen Teil des Verwaltungsaufwands einer Fiskalvertretung aus.

Was kostet ein Fiskalvertreter?

Die Kosten für die Leistungen, die ein Fiskalvertreter in der Schweiz erbringt, sind abhängig von der Art der Unternehmenstätigkeit und des anfallenden Arbeitsaufwands. Eine pauschale Aussage lässt sich daher dazu nicht treffen. Bei der Beantragung einer Mehrwertsteuernummer wird eine Kaution bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Bern, hinterlegt. Die Höhe der Kaution wird während des Beantragungsverfahrens festgesetzt, der Mindestbetrag beläuft sich derzeit auf 2’000 Schweizer Franken.

Wann benötigen ausländische Unternehmen einen Fiskalvertreter in der Schweiz?

Im Jahr 2018 wurde das Schweizer Mehrwertsteuerrecht neu geregelt. Die damalige Reform brachte auch Änderungen bezüglich der Regelungen zur Fiskalvertretungspflicht mit sich. Bis dahin konnten ausländische Unternehmen mit einem in der Schweiz erzielten Umsatz von bis zu 100’000 Schweizer Franken ihre Geschäfte ohne Steuervertretung abwickeln. Eine Schweizer Mehrwertsteuernummer war ebenfalls nicht erforderlich. Das gilt inzwischen nicht mehr.

Um die einheimischen Betriebe zu stärken und von dem Konkurrenzdruck durch ausländische Unternehmen zu entlasten, wurde die Mehrwertsteuerregelung geändert. Seit dem 1. Januar 2018 gilt daher: Ausländische Firmen, die weltweit einen Umsatz von insgesamt mehr als 100’000 Schweizer Franken erwirtschaften und in der Schweiz Umsätze erzielen, sind dort auch mehrwertsteuerpflichtig. Diese Änderung hat sich insbesondere auf zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland ausgewirkt, die seitdem einen Fiskalvertreter in der Schweiz benötigen.

Wir prüfen Ihre Fiskalvertretungspflicht

Seit dem 01.01.2019 können zudem auch Versandhändler und -händlerinnen, welche nur sogenannte Kleinsendungen in die Schweiz liefern, von einer Steuerpflicht in der Schweiz betroffen sein. Eine fachkundige Prüfung, ob Ihre Leistungen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind, wird daher dringend empfohlen.

Warum wir die ideale Fiskalvertretung für Ihr Geschäft sind

Dank unserer langjährigen Erfahrung und den laufend aktualisierten Kenntnissen des schweizerischen Steuersystems sind wir mit den spezifischen Anforderungen der einzelnen Kantone bestens vertraut. Dies macht uns zur idealen Wahl für Ihre Fiskalvertretung. Unser Team aus geschulten Fachleuten arbeitet präzise, pünktlich und autonom. So können Sie Ihre wertvolle Zeit Ihrer Firma widmen und uns bedenkenlos die komplette Mehrwertsteuerabwicklung in der Schweiz überlassen.

Anhand Ihrer Zahlen und Angaben ermitteln wir den konkreten Bedarf Ihres Unternehmens und bieten Ihnen passgenaue Leistungen an. Wir sind an zwei Standorten in der Schweiz für Sie da: Küsnacht und Weinfelden.

Sie möchten mehr über unsere Tätigkeit als Fiskalvertreter in der Schweiz erfahren oder wünschen Informationen zu weiteren Dienstleistungen wie der Steuerberatung für die Schweiz und Deutschland? Unser kompetentes Beratungsteam steht Ihnen gern für ein erstes Gespräch zur Verfügung.

RP Treuhand Rückrufservice