Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG beantwortet Fragen zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Mehrwertsteuer Schweiz: Fragen & Antworten

Ein kleiner Hinweis vorab: Die Steuerstruktur der Schweiz ist geprägt durch das dezentrale, föderalistische System. Unternehmen und Privatpersonen schätzen die im europäischen Vergleich moderate Besteuerung in der Schweiz.

Unabhängig von ihrer Rechtsform sind Unternehmen in der Schweiz zur Abgabe der Mehrwertsteuer verpflichtet, wenn ihr weltweiter Umsatz eine Höhe von 100‘000 Franken jährlich überschreitet. Dabei ist es tatsächlich nicht von Belang, ob der Umsatz im In- oder Ausland erzielt wurde. Diese und andere Besonderheiten werfen zahlreiche Fragen auf und erfordern eine detaillierte Erläuterung dieser Steuerart. Die RP Treuhand und Wirtschafsprüfung AG möchte Ihnen deshalb einen nützlichen Service anbieten: Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum schweizerischen MWST-System.

Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG beantwortet Fragen zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Was versteht man unter der Mehrwertsteuer?

Die Schweizer Mehrwertsteuer ist eine vom Bund erhobene indirekte Steuer, welche die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates darstellt. Beim Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung wird ein prozentualer Aufschlag erhoben, den der Verbraucher oder die Verbraucherin zu tragen hat. Da dieser Steueranteil im Zuge der Bezahlung dem entsprechenden Unternehmen zufliesst, muss er von diesem an den Bund abgeführt werden. Grundsätzlich bedeutet die Mehrwertsteuer, dass die Konsumenten beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen einen Teil des Preises an den Staat abgeben. Dies gilt auch ausserhalb der Schweiz. Es wäre allerdings etwas umständlich, wenn jeder Bürger jeden Verbrauch einzeln mit dem Staat abrechnen müsste.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?

Für die Mehrwertsteuer kommen in der Schweiz drei unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung. Ab dem 01.01.2024 erfolgte eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze. Seitdem liegt der Normalsatz bei 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen mit Frühstück (auch getrennt berechnet) beträgt nunmehr 3,8 Prozent. Für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke, Medikamente und Zeitungen gilt nun ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent. Einige Tätigkeitsbereiche sind von der Schweizer Mehrwertsteuer auch komplett ausgenommen. So bleiben vor allem Leistungen aus dem Gesundheits-, Bildungs- und Kultursektor steuerfrei. Ebenfalls sind die Vermietung und der Verkauf von Immobilien von der Besteuerung befreit.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn die jährliche Umsatzhöhe noch unklar ist?

Nicht immer lässt sich mit Sicherheit voraussagen, ob die Umsatzhöhe von 100‘000 Franken im Jahr erreicht wird und das Unternehmen somit mehrwertsteuerpflichtig ist. Gerade bei Start-ups und Neugründungen lassen sich oft nur schwerlich genaue Prognosen stellen. In einem derartigen Fall ist eine quartalsweise Hochrechnung vorzunehmen, die sich an den bereits erzielten Umsätzen orientiert. Ergibt die Hochrechnung eine Steuerpflicht, ist eine Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung erforderlich. Diese Behörde ist für die Mehrwertsteuer in der Schweiz zuständig. Die Meldung kann auf freiwilliger Basis auch rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres erfolgen.

Was ist zu beachten, wenn die Abmeldung bei der Mehrwertsteuer in der Schweiz erfolgen soll?

Laut MWST-Gesetz endet die Steuerpflicht in folgenden Fällen:

  • bei Vermögensliquidation: mit dem Abschluss des Liquidationsverfahrens
  • mit dem Ende der unternehmerischen Aktivität
  • bei Unternehmen, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben: am Ende des Kalenderjahres, in dem letztmals eine Leistung im Inland erbracht wird

Wenn eine dieser drei Optionen zutrifft, muss sich die steuerpflichtige Person innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abmelden.

Was müssen Unternehmen mit Sitz im Ausland beachten?

Die Mehrwertsteuerpflicht betrifft in- und ausländische Unternehmen gleichermassen, sobald zumindest ein Teil des Umsatzes in der Schweiz erwirtschaftet wird. Dementsprechend gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland die Umsatzgrenze von 100‘000 Franken. Überschreitet der jährliche weltweite Umsatz diese Höhe, muss eine Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfolgen. Eine Besonderheit müssen ausländische Unternehmen jedoch beachten: Besteht kein Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz, wird ein in der Schweiz niedergelassener Fiskalvertreter benötigt. Dieser sorgt dafür, dass alle formellen Anforderungen der Steuerbehörde korrekt erfüllt werden. Zudem müssen nicht gebietsansässige Unternehmen bei Eintragung ins Schweizer Mehrwertsteuerregister eine Kaution/Sicherstellung in Höhe von drei Prozent des voraussichtlichen Inlandumsatzes entrichten.

Auch ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, müssen die hiesigen Vorschriften zur korrekten Rechnungsstellung und Buchführung in Bezug auf die Mehrwertsteuer zwingend einhalten. So ist beispielsweise bei jeder erstellten Rechnung die eigene Schweizer Mehrwertsteuernummer einzubinden. Darüber hinaus müssen alle Kontounterlagen für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Für die Quartalsabrechnung sind Fremdwährungsrechnungen zu den von der ESTV genehmigten Kursen umzurechnen. Auch zu diesen Regelungen und Vorschriften beraten wir in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen gern.

Welche Aufgaben übernimmt der Fiskalvertreter?

Er oder sie vertritt das Unternehmen gegenüber der Schweizer Steuerverwaltung, prüft die Steuerpflicht, regelt Meldeformalitäten, erstellt Mehrwertsteuer- und Jahresumsatzabrechnungen. Wichtig zu wissen: Der Mehrwertsteuer-Vertreter für die Schweiz übernimmt keine Verantwortung für die fristgerechte Zahlung der Beträge und keine Haftung für Mehrwertsteuerschulden des Unternehmens.

Übersichtlich zusammengefasst bestehen die Funktionen eines Fiskalvertreters primär in der Wahrnehmung folgender Verantwortungsbereiche:

  • prüfen, ob Steuerpflicht vorliegt
  • behördliche Anmeldung und Registrierung
  • Vermittler zwischen ausländischem Unternehmen und der Schweizer Steuerverwaltung
  • Abrechnung des Jahresumsatzes
  • Vorort-Korrespondenz für Eidgenössische Behörden und Klienten
  • Mehrwertsteuerabrechnung (Schweiz)

Wo finden Unternehmen einen geeigneten Fiskalvertreter?

Zum Beispiel bei uns – und dies ganz einfach und unkompliziert. Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG stellt Ihrem Unternehmen gern einen qualifizierten Fiskalvertreter zur Verfügung. Dieser kümmert sich termingerecht und verlässlich um die Abwicklung vor Ort.

Was passiert, wenn die Registrierung nicht fristgemäss stattfindet?

Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen ist verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anzumelden. Die Anmeldung kann online erfolgen. Wird diese Frist versäumt, kann das Unternehmen eine straflose Selbstanzeige einreichen. Dies ist möglich, sofern keiner Behörde die Widerhandlung bekannt war und sich das Unternehmen aktiv um die Nachzahlung der geschuldeten Steuer bemüht. Andernfalls drohen Sanktionen. Neben der ordnungsgemässen Anmeldung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Abmeldung erforderlich.

Wer ist von der Mehrwertsteuerpflicht befreit?

Einige Unternehmen sind – auch wenn der Umsatz 100‘000 Franken übersteigt – nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer in der Schweiz abzuführen. Dies kann beispielsweise bei steuerbefreiten Leistungen oder bei Waren- und Dienstleistungs-Exporten ins Ausland der Fall sein. Um steuerliche Fehler zu vermeiden, die Sie am Ende viel Geld, Zeit und Ärger kosten können, sollten Sie bei diesen sensiblen Daten immer einen fachkundigen Berater hinzuziehen.

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Mehrwertsteuer in der Schweiz

Die Informationen auf diesen Seiten können selbstverständlich keine professionelle Beratung ersetzen. Wir hoffen jedoch, dass sie Ihnen einen ersten nützlichen Überblick über das Thema geben. Wenden Sie sich also bei allen konkreten Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht Ihres Unternehmens in der Schweiz an das versierte Team der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG. Unsere Steuerberater stehen Ihnen sowohl beratend als auch in ihrer Funktion als Fiskalvertreter zur Verfügung. Auch wenn Sie eine Firma in der Schweiz gründen möchten, sind wir gern für Sie da. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch:

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