Antworten auf gängige Fragen zur Einkommenssteuer in der Schweiz.

Einkommensteuer Schweiz: Fragen & Antworten

Sowohl Arbeitnehmer als auch Personengesellschaften zahlen in der Schweiz Einkommensteuer. Wer plant, in der Schweiz eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, oder sich gar mit dem Gedanken trägt, dort eine Firma zu gründen, ist gut beraten, sich vorab über die Besonderheiten der diesbezüglichen Steuergesetzgebung zu informieren. Denn das Schweizer Steuersystem ist in mehrfacher Weise einzigartig, vor allem findet die Besteuerung des Einkommens nicht von einer zentralen Stelle statt. Vielmehr erheben neben dem Bund auch die 26 Kantone und die rund 2150 Gemeinden in der Schweiz ihre eigene Steuer, deren Höhe sich nach der dortigen Gesetzgebung richtet. Infolgedessen hängt die künftige steuerliche Belastung massgeblich vom Wohnort beziehungsweise dem Unternehmensstandort ab.

Als erfahrene Steuerberater für die Schweiz möchten wir Ihnen beim Verständnis des Systems für die Einkommensteuer in der Schweiz behilflich sein. Deshalb haben wir auf dieser Seite die Antworten auf einige der wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Die RP Treuhand berät zur Einkommensteuer in der Schweiz.

Wie wird die Einkommensteuer in der Schweiz erhoben?

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine einheitliche Steuerbelastung. Stattdessen wird sie dreimal erhoben: vom Bund, vom Kanton und von der Gemeinde, in welcher der Arbeitnehmer lebt oder die Personengesellschaft ansässig ist. Der Bund erhebt die Steuer als direkte Bundessteuer, die Kantone als Staatssteuer und die Gemeinden als Gemeindesteuer.

Beim Einkommen wird in der Schweiz zwischen vier unterschiedlichen Einkunftsarten unterschieden: dem Erwerbseinkommen, dem Ertragseinkommen, dem Ersatzeinkommen und dem übrigen Einkommen. Grundsätzlich unterliegt die Summe aller Einkünfte von natürlichen Personen und Personengesellschaften in der Schweiz der Einkommenssteuer bzw. Ertragssteuer, jedoch sind einige Einkunftsarten von der Besteuerung ausgenommen. Darüber hinaus kommen bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens verschiedene Abzüge zur Anwendung, beispielsweise für Vorsorgeaufwendungen und Versicherungsprämien. Auch für die mit den Werbungskosten aus dem deutschen Steuerrecht vergleichbaren Gewinnungs- bzw. Berufskosten kann ein besonderer Abzug geltend gemacht werden.

Unternehmen werden bei der Ertragsteuer in der Schweiz ebenfalls spezielle Abzüge gewährt, beispielsweise für Abschreibungen oder Geschäftsverluste.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Schweiz hat den Spitzensteuersatz bei natürlichen Personen auf Bundesebene auf maximal 11,5 Prozent festgesetzt – abhängig von der Einkommenshöhe. Kantone und Gemeinden legen ihre Steuersätze selbstständig fest. Deshalb kann sich die steuerliche Belastung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Personengesellschaften je nach Wohn- bzw. Standort erheblich unterscheiden. Die Gesamtsteuerlast übersteigt in der Regel jedoch nicht die 40-Prozent-Marke. Je nach Kanton kann es sogar vorkommen, dass die Einkommensteuer im niedrigen einstelligen Bereich liegt.

Um im höchstmöglichen Ausmass von den Vorteilen des Schweizer Steuersystems zu profitieren und die Steuerbelastung zu minimieren, empfiehlt es sich vor allem für Gründer, im Vorfeld eine professionelle Beratung zum optimalen Firmenstandort einzuholen. Nicht nur bei der Wahl des Unternehmensstandorts, sondern auch bei der Entscheidung für die Rechtsform des künftigen Unternehmens spielen steuerliche Erwägungen eine wichtige Rolle. Zu all diesen Aspekten berät das Team der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG Unternehmer, die eine Firma in der Schweiz gründen möchten, jederzeit gern.

Wie wird die Einkommensteuer in der Schweiz entrichtet?

Anders als in vielen anderen Ländern üblich, werden die Steuern in der Schweiz nicht direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Stattdessen bekommt jeder in der Schweiz lebende Bürger eine Rechnung und überweist seine Steuern selbst. Für in der Schweiz ansässige Ausländer gilt hingegen in der Regel das Prinzip der Besteuerung an der Quelle über den Steuerabzug vom Gehalt. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Arbeitgeber verpflichtet ist, die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und an die Steuerbehörde zu überweisen. Je nach Kanton gelten für diese Quellensteuer unterschiedliche Steuersätze.

Wie werden Unternehmen in der Schweiz besteuert?

Die Schweiz bietet für hier ansässige Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Neben den stabilen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und einem niedrigen Zinsniveau sind es vor allem die steuerlichen Vorzüge und Gestaltungsmöglichkeiten, die einen Firmensitz in der Schweiz für Unternehmen aus aller Welt so attraktiv machen.

In welcher Form Steuern erhoben werden, hängt dabei von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei Personengesellschaften werden Einkommens- und Vermögenssteuern veranlagt, bei Kapitalgesellschaften Gewinn- und Kapitalsteuern.

Personengesellschaften sind als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. Stattdessen versteuert ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Kollektiv- und Kommanditgesellschaft sein Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes. Es findet keine klare Trennung statt. Die schweizerische Einkommensteuer wird auf Gewinn, Lohn oder Zins erhoben.

Wählen Sie als Rechtsform bei einer Firmengründung die GmbH oder AG, unterliegt Ihr Unternehmen der Kapital- und Gewinnsteuer. Als Gesellschafter oder Aktionär entrichten Sie auf Ihre Lohnbezüge oder Dividenden zusätzlich Einkommensteuern.

Kann diese Doppelbelastung gemindert werden?

Um die Doppelbelastung für Kapitalgesellschaften und ihre Unternehmer zu minimieren, werden Dividenden geringer besteuert. Davon profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit mindestens zehn Prozent an der Firma beteiligt sind und so ein optimales Verhältnis zwischen Lohn und Dividenden herstellen. So lässt sich die Höhe der Einkommensteuer für Schweizer Aktionäre und Gesellschaften senken. Nehmen Sie gern unsere Beratungsleistungen in Anspruch, um diesbezüglich die beste Lösung für Ihren Betrieb zu finden.

Welche steuerlichen Vorteile bietet der Standort Schweiz?

Nicht ohne Grund gilt die Schweiz als Steueroase für Unternehmen. Trotz der Doppelbelastung durch die Einkommensteuer, die sich in der Schweiz für Aktionäre und Gesellschafter ergibt, liegt die durchschnittliche Steuerbelastung weitaus niedriger als beispielsweise in Deutschland. So fallen im Schnitt – je nach Kanton – ca. 15 Prozent Unternehmenssteuer an. In Deutschland werden Unternehmen durchaus doppelt so hoch belastet. Ein Firmenstandort in der Schweiz lohnt sich also sowohl für kleine als auch für mittelständische und grosse Unternehmen.

Eine fundierte Beratung zur Einkommensteuer in der Schweiz mit der RP Treuhand

Haben Sie den Wunsch, eine Firma zu gründen und möchten sich über alle Vorzüge informieren, die Ihnen die Schweiz als Standort zu bieten hat? Dann setzen Sie sich mit der RP Treuhand in Verbindung. Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Steuern und Firmengründung und beraten Sie auf der Grundlage langjähriger Erfahrung und Expertise. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen während der gesamten Gründungsphase in der Schweiz zur Seite. Vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung und lassen Sie uns über Ihre Geschäftsidee sprechen:

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