Lohnadministration bei rptreuhand.ch

Lohnadministration

Lohnadministration ist komplex, zeitintensiv und fehleranfällig — besonders wenn sich Sozialversicherungsrecht, Quellensteuerregelungen oder AHV-Beiträge ändern. RP Treuhand übernimmt die gesamte Abwicklung für KMU und Einzelunternehmen in der Deutschschweiz, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Übernahme der Lohnabrechnungen oder der gesamten Lohnadministration

Je nach Bedarf übernehmen wir einzelne Aufgaben oder die vollständige Lohnadministration für Ihr Unternehmen. So behalten Sie die Kontrolle dort, wo Sie sie wollen, und lagern den Rest verlässlich aus. Besonders KMU profitieren davon, administrativen Aufwand zu reduzieren, ohne interne Ressourcen aufzubauen.

Lohnbuchhaltung und Zahlungsverkehr

Wir führen Ihre Lohnbuchhaltung termingerecht und gesetzeskonform — inklusive monatlicher Lohnverarbeitung und Auslösung der Zahlungen. Die Lohnbuchhaltung ist eng mit der Finanzbuchhaltung verknüpft: Beide Bereiche laufen bei uns über ein System, was Fehler durch manuelle Schnittstellenübertragungen eliminiert. Fehler in der Lohnbuchhaltung können Nachforderungen durch Behörden und Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden verursachen — mit uns ist beides ausgeschlossen.

Erstellen von Lohnausweisen

Am Jahresende erstellen wir für jeden Mitarbeitenden den korrekten Lohnausweis gemäss den Vorgaben der Steuerbehörden. Unvollständige oder fehlerhafte Lohnausweise führen häufig zu Rückfragen und Korrekturen — wir stellen sicher, dass alle Angaben von Anfang an stimmen. Das spart Ihnen und Ihren Mitarbeitenden Zeit und Ärger.

Erstellen von sämtlichen Sozialversicherungsabrechnungen

AHV, IV, EO, ALV, BVG, UVG — die Abrechnungspflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern sind komplex und fristen- und formgebunden. Wir erstellen alle Abrechnungen fristgerecht und übermitteln sie korrekt an die zuständigen Ausgleichskassen und Versicherungsträger. So vermeiden Sie Verzugszinsen und behördliche Mahnungen.

Erstellen von Quellensteuerabrechnungen

Für Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) ist die monatliche Quellensteuerabrechnung Pflicht — mit kantonal unterschiedlichen Tarifen und Regeln. Besonders bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern gelten zusätzliche Besonderheiten, die korrekt abgebildet sein müssen. Wir übernehmen die Berechnung und Abführung an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden.

Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen

Ein lückenhafter Arbeitsvertrag kann im Streitfall teuer werden. Wir erstellen rechtssichere Arbeitsverträge, die auf Ihre Branche und Anstellungsverhältnisse abgestimmt sind, und prüfen bestehende Verträge auf Vollständigkeit und Risiken. Für Unternehmen mit grenzüberschreitendem Personal empfehlen wir ergänzend unsere Leistungen zur Mitarbeiterentsendung Schweiz–Deutschland.

Begleitung von AHV- und SUVA-Revisionen

Revisionen durch AHV-Ausgleichskassen oder die SUVA sind für viele Unternehmen eine Stresssituation — besonders wenn Unterlagen nicht vollständig oder Abrechnungen nicht lückenlos dokumentiert sind. Wir bereiten Ihre Unterlagen vor, begleiten Sie durch den Prozess und stehen bei Rückfragen der Revisoren direkt zur Verfügung. Bei prüfungsrelevanten Fragen arbeiten wir eng mit unserem Bereich Wirtschaftsprüfung zusammen.

Erstellen von Spesenreglementen und Begleitung beim Genehmigungsprozess

Ein von den Steuerbehörden genehmigtes Spesenreglement schützt Ihr Unternehmen vor Nachbesteuerungen und gibt Ihren Mitarbeitenden Rechtssicherheit bei der Spesenvergütung. Den Genehmigungsprozess durch die kantonalen Steuerbehörden begleiten wir vollständig — bei Bedarf in Koordination mit unserer Steuerberatung. So ist sichergestellt, dass Reglements steuerlich und arbeitsrechtlich wasserdicht sind.

Unterstützung im gesamten Bereich der Personaladministration

Neben der reinen Lohnabwicklung unterstützen wir Sie bei allen administrativen Aufgaben rund um Ihr Personal: Ein- und Austritte, Krankheits- und Unfallmeldungen, Arbeitszeugnisse und behördliche Meldepflichten. Einen Überblick über alle weiteren Leistungen ausserhalb der Lohnadministration finden Sie unter Übrige Dienstleistungen. Sprechen Sie uns an — das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.