Lohnadministration bei rptreuhand.ch - KI-generierte Illustration

Lohnadministration Schweiz – zuverlässig ausgelagert

Ihre Mitarbeitenden erwarten ihren Lohn jeden Monat pünktlich und korrekt. Dahinter stecken Abzüge für Sozialversicherungen und Quellensteuer – nach Vorschriften, die sich regelmässig ändern. Schon kleine Fehler können Korrekturen oder Nachforderungen nach sich ziehen. Daher lohnt sich die Auslagerung Ihrer Schweizer Lohnadministration an Experten. Bei RP Treuhand übernehmen wir gerne Abrechnungen und Meldungen für Sie. So können Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren und geben diese Aufgabe in kompetente Hände.

Pünktliche Lohnabrechnung
Monatliche Abrechnung zum vereinbarten Termin
Sozialversicherungen & Behörden
Wir übernehmen Abrechnungen und Meldungen
Gesetzeskonform & aktuell
Laufende Anpassung an neue Vorgaben

Was umfasst die Lohnadministration?

  • Monatliche Lohnabrechnungen
  • Sozialversicherungsabrechnungen (AHV/IV/EO, ALV, UVG, KTG, BVG)
  • Jahresabschluss der Lohnbuchhaltung
  • Quellensteuerabrechnungen
  • Lohnausweise
  • Meldungen an Behörden und Versicherungen
  • Personaladministration auf Wunsch

Jede Position hat eigene Fristen und Empfänger. Die AHV-Ausgleichskasse erwartet andere Angaben als die Unfallversicherung oder die Pensionskasse. Hinzu kommen kantonale Familienzulagen, die über die Familienausgleichskasse laufen. Quellensteuer fällt bei ausländischen Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung C an und geht an die kantonale Steuerverwaltung. Der Lohnausweis dient Ihren Mitarbeitenden als Grundlage für die Steuererklärung. Bei der Lohnadministration in der Schweiz greifen diese Bereiche ineinander. Ein Fehler an einer Stelle wirkt sich oft auf weitere Abrechnungen aus.

Wann lohnt sich die Auslagerung?

KMU

In KMU bindet die Lohnadministration häufig Personal, das an anderer Stelle fehlt. Jede Gesetzesänderung erfordert zusätzliche Einarbeitung.

Gerade bei einem schwankenden Personalstand oder bei Teilzeitmodellen ist der Aufwand daher enorm. Falls das Unternehmen Standorte in mehreren Schweizer Kantonen besitzt, können ausserdem unterschiedliche kantonale Vorgaben hinzukommen.

Eine externe Betreuung vereinfacht die Prozesse und erfordert kein eigenes Personal.

Einzelfirmen

Mit der ersten Anstellung entstehen Abrechnungs- und Meldepflichten. Dazu gehören die Anmeldung bei der Ausgleichskasse und der Unfallversicherung, je nach Lohnhöhe auch bei einer Pensionskasse.

Wir übernehmen diese Aufgaben von Beginn an – auf Wunsch zusammen mit Ihrer Buchhaltung.

So haben Sie Löhne und Geschäftszahlen an einem Ort und haben immer einen guten Überblick.

Unternehmen mit Grenzgängern

Beschäftigen Sie Personal mit Wohnsitz im Ausland, kommen Quellensteuer und länderspezifische Regeln hinzu. Das betrifft auch Unternehmen, die nur einzelne Grenzgänger beschäftigen.

Dies kann schnell unübersichtlich werden, daher helfen Ihnen unsere Fachleute gerne weiter.

So sinkt das Risiko falscher Abzüge.

Lohnadministration & Grenzgänger

Grenzgänger wohnen im Ausland und arbeiten in der Schweiz. Für die Lohnadministration heisst das: Je nach Wohnsitzland gelten eigene Regeln zur Quellensteuer und zur Sozialversicherungspflicht. Mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich bestehen jeweils eigene Doppelbesteuerungsabkommen. Bei deutschen Grenzgängern spielt zudem die Ansässigkeitsbescheinigung eine Rolle. Auch Homeoffice-Tage im Ausland können die Abrechnung beeinflussen. Ändern sich Arbeitspensum oder Wohnort, hat dies ebenfalls Folgen. Wir berücksichtigen diese Punkte bei jeder Lohnabrechnung.

Mehr zu den steuerlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Seite zu Steuern für Grenzgänger in der Schweiz. Bei individuellen Steuerfragen unterstützt Sie unsere Steuerberatung im Raum Zürich.

Häufige Fragen zur Lohnadministration für die Schweiz

Für die Auslagerung der Lohnadministration gibt es keine feste Mindestgrösse. Sinnvoll ist sie oft schon ab der ersten Anstellung, denn dann entstehen in der Schweiz Abrechnungs- und Meldepflichten. KMU gewinnen vor allem Zeit für ihr Kerngeschäft und können lästige Verwaltungsaufgaben auslagern. Hinzu kommen Vorschriften, die sich regelmässig ändern.

Über die Lohnabrechnung in der Schweiz laufen die Beiträge an AHV, IV und EO, die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Unfallversicherung (UVG) und – je nach Lohnhöhe – die berufliche Vorsorge (BVG). Hinzu kommen die kantonalen Familienzulagen. Viele Arbeitgeber rechnen zudem eine freiwillige Krankentaggeldversicherung (KTG) über den Lohn ab.

Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C unterliegen in der Schweiz in der Regel der Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie vom Lohn ab und rechnet sie nach kantonalem Tarif ab. Bei Grenzgängern kommen Vorgaben aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen hinzu. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zu Steuern für Grenzgänger in der Schweiz.

Für den Start der Lohnadministration braucht es in der Regel die Personalien und AHV-Nummern der Mitarbeitenden, die Arbeitsverträge und die aktuellen Lohnangaben. Hinzu kommen die Anschlussbestätigung der Ausgleichskasse sowie die Verträge für Unfallversicherung, Pensionskasse und gegebenenfalls Krankentaggeld. Bei Quellensteuerpflichtigen ist zusätzlich die Bewilligungsart nötig.

RP Treuhand führt Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung in einem gemeinsamen System. Das erspart manuelle Übertragungen zwischen beiden Bereichen. Unternehmen können beide Leistungen zusammen oder einzeln beauftragen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Buchhaltung.