Wie wird die Einkommensteuer in der Schweiz erhoben?
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine einheitliche Steuerbelastung. Stattdessen wird sie dreimal erhoben: vom Bund, vom Kanton und von der Gemeinde, in welcher der Arbeitnehmer lebt oder die Personengesellschaft ansässig ist. Der Bund erhebt die Steuer als direkte Bundessteuer, die Kantone als Staatssteuer und die Gemeinden als Gemeindesteuer.
Beim Einkommen wird in der Schweiz zwischen vier unterschiedlichen Einkunftsarten unterschieden: dem Erwerbseinkommen, dem Ertragseinkommen, dem Ersatzeinkommen und dem übrigen Einkommen. Alle Einkünfte von natürlichen Personen oder Personengesellschaften in der Eidgenossenschaft unterliegen der Einkommens-/Ertragssteuer, mit nur einer Handvoll Ausnahmen. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden ausserdem verschiedene Abzüge berücksichtigt, etwa Vorsorgeaufwendungen und Versicherungsprämien. Auch die Gewinnungs- bzw. Berufskosten – in etwa vergleichbar mit den deutschen Werbungskosten – können mit einem besonderen Abzug geltend gemacht werden.
Unternehmen werden bei der Ertragsteuer in der Schweiz ebenfalls spezielle Abzüge gewährt, beispielsweise für Abschreibungen oder Geschäftsverluste.
Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Die Schweiz hat den Spitzensteuersatz bei natürlichen Personen auf Bundesebene auf maximal 11,5 Prozent festgesetzt – abhängig von der Einkommenshöhe. Kantone und Gemeinden legen ihre Steuersätze selbstständig fest. Deshalb kann sich die steuerliche Belastung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Personengesellschaften je nach Wohn- bzw. Standort erheblich unterscheiden. Die Gesamtsteuerlast übersteigt in der Regel jedoch nicht die 40-Prozent-Marke. Je nach Kanton kann es sogar vorkommen, dass die Einkommensteuer im niedrigen einstelligen Bereich liegt.
Wenn Sie bestmöglich von den Besonderheiten des Schweizer Steuersystems profitieren möchten, lohnt es sich vor allem für Gründer, vorab eine Einschätzung zu Ihrem künftigen Standort direkt vom Profi einzuholen. So kann mit einer strategischen Wahl des Standorts die Steuerbelastung reduziert werden. Auch die passende Rechtsform kann für Ihre steuerlichen Erwägungen eine entscheidende Rolle spielen. Gerne sind Ihre Experten der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG für Sie da und beraten alle Unternehmer, die eine Firma in der Schweiz gründen möchten, jederzeit gern.
Wie wird die Einkommensteuer in der Schweiz entrichtet?
Die Schweiz macht vieles anders, so auch bei den Steuern. Denn im Gegensatz zu anderen Ländern werden Steuern in der Schweiz nicht direkt vom Gehalt abgezogen und über das Finanzamt abgeführt, sondern jeder Steuerpflichtige erhält eine Rechnung und überweist seine Steuer. In der Schweiz lebende Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung müssen sich hingegen an das Prinzip der Besteuerung an der Quelle, also dem Gehalt, halten. Dies hat für sie zur Folge, dass der Arbeitgeber die Steuer vom Lohn abziehen und an die Steuerbehörde überweisen muss. Dafür gelten je nach Kanton andere Steuersätze.
Wie werden Unternehmen in der Schweiz besteuert?
Die Schweiz bietet für hier ansässige Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Neben den stabilen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und einem niedrigen Zinsniveau sind es vor allem die steuerlichen Vorzüge und Gestaltungsmöglichkeiten, die einen Firmensitz in der Schweiz für Unternehmen aus aller Welt so attraktiv machen.
In welcher Form Steuern erhoben werden, hängt dabei von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei Personengesellschaften werden Einkommens- und Vermögenssteuern veranlagt, bei Kapitalgesellschaften Gewinn- und Kapitalsteuern.
Personengesellschaften sind als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. Stattdessen versteuert ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Kollektiv- und Kommanditgesellschaft sein Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes. Es findet keine klare Trennung statt. Die schweizerische Einkommensteuer wird auf Gewinn, Lohn oder Zins erhoben.
Wählen Sie als Rechtsform bei einer Firmengründung die GmbH oder AG, unterliegt Ihr Unternehmen der Kapital- und Gewinnsteuer. Als Gesellschafter oder Aktionär entrichten Sie auf Ihre Lohnbezüge oder Dividenden zusätzlich Einkommensteuern.
Kann diese Doppelbelastung gemindert werden?
Um die Doppelbelastung für Kapitalgesellschaften und ihre Unternehmer zu minimieren, werden Dividenden geringer besteuert. Davon profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit mindestens zehn Prozent an der Firma beteiligt sind und so ein optimales Verhältnis zwischen Lohn und Dividenden herstellen. So lässt sich die Höhe der Einkommensteuer für Schweizer Aktionäre und Gesellschaften senken. Nehmen Sie gern unsere Beratungsleistungen in Anspruch, um diesbezüglich die beste Lösung für Ihren Betrieb zu finden.
Welche steuerlichen Vorteile bietet der Standort Schweiz?
Nicht ohne Grund gilt die Schweiz als Steueroase für Unternehmen. Trotz der Doppelbelastung durch die Einkommensteuer, die sich in der Schweiz für Aktionäre und Gesellschafter ergibt, liegt die durchschnittliche Steuerbelastung weitaus niedriger als beispielsweise in Deutschland. So fallen im Schnitt – je nach Kanton – ca. 15 Prozent Unternehmenssteuer an. In Deutschland werden Unternehmen durchaus doppelt so hoch belastet. Ein Firmenstandort in der Schweiz lohnt sich also sowohl für kleine als auch für mittelständische und grosse Unternehmen.
Eine fundierte Beratung zur Einkommensteuer in der Schweiz mit der RP Treuhand
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