Ein Fiskalvertreter ist ein in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter, der gegenüber den Eidgenössischen Steuerbehörden die Verantwortung für die mehrwertsteuerlichen Pflichten eines ausländischen Unternehmens übernimmt. Die Bestellung eines derartigen Steuervertreters ist für alle Unternehmen Pflicht, die über keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der Schweiz verfügen und einen gewissen Mindestumsatz erzielen. Ohne diesen Fiskalvertreter ist keine Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung möglich und das Unternehmen ist nicht in der Lage, eine Schweizer Mehrwertsteuernummer zu beantragen.
Ihre Firma hat ihren Sitz ausserhalb der Schweiz, ist dort aber aufgrund der Höhe ihrer Umsätze steuerpflichtig? Dann benötigen Sie einen Fiskalvertreter in der Schweiz, der Sie gegenüber den dortigen Steuerbehörden vertritt. In diesem Fall haben Sie in der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG genau den richtigen Partner gefunden, denn der Finanzdienstleister ist versiert in allen Steuerfragen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dabei verfügen die Steuerberater und Wirtschaftsexperten über besondere Kompetenzen in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten sowie fundierte Erfahrung in der Fiskalvertretung insbesondere deutscher Unternehmen.
Wozu braucht es eine Fiskalvertretung?
Die Funktion eines Fiskalvertreters liegt darin, sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen ohne Geschäftssitz oder Betriebsstätte in der Schweiz den formellen Erfordernissen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachkommen. Für Sie als Unternehmer spielt es dabei keine Rolle, ob Ihr Betrieb Waren vertreibt oder Dienstleistungen anbietet. Auch die Höhe des Umsatzes in der Schweiz ist nicht von Belang. Entscheidend für die Mehrwertsteuerpflicht ist alleinig die Tatsache, dass Ihr Unternehmen (einen Teil seiner) Leistungen in der Schweiz erbringt und der weltweit erwirtschaftete Jahresumsatz über dem aktuellen Grenzwert liegt.
Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG übernimmt alle Aufgaben, die im Zuge der Mehrwertsteuerpflicht Ihres Unternehmens auf Sie zukommen, und setzt sie gemäss dem geltenden Steuerrecht um. Gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch den individuellen Bedarf für Ihr Unternehmen. Möchten Sie hierfür einen Termin vereinbaren? Dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an: