Anders als beispielsweise bei der Krankenversicherung verfügen Schweizer Grenzgänger bei der Erhebung der Einkommenssteuer über keine Wahlmöglichkeit. Sie gehören zu jenen Menschen, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten? Da fragen Sie sich zu Beginn der Tätigkeit sicher: In welchem Land muss ich eigentlich meine Steuern zahlen? Die steuerlichen Besonderheiten und das entsprechende Prozedere für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, sind im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen festgehalten. Eine dieser Besonderheiten besteht darin, dass die sogenannten Grenzgänger in beiden Ländern steuerpflichtig sind. Doch trotz dieser steuerlichen Doppelbelastung bestehen Möglichkeiten, von attraktiven Vorteilen zu profitieren. Wir informieren Sie als Grenzgänger in die Schweiz zu Steuern und Regelungen und bieten auch Unternehmen eine fundierte grenzüberschreitende Steuerberatung an.
Grenzgänger Schweiz: Fragen & Antworten zu Steuern
Wie wird der Begriff „Grenzgänger“ definiert?
Als Grenzgänger pendeln viele tausend Menschen von ihrem Wohnsitz in Deutschland an ihren Arbeitsort in die Schweiz. Als Grenzgänger gilt eine Person, deren Wohnort sich in einem anderen Staat befindet als die Arbeitsstätte. Er oder sie pendelt regelmässig – üblicherweise täglich, manchmal auch wöchentlich – zur Ausübung des Berufs vom Wohnsitz in dem einen zur Arbeitsstätte in den anderen Staat.
Nur in Ausnahmefällen werden auch Arbeitnehmer als Grenzgänger bezeichnet und besteuert, wenn sie nicht täglich an ihre Arbeitsstelle zurückkehren.
Wo muss ein Grenzgänger in die Schweiz Steuern zahlen?
Die Besteuerung von Grenzgängern aus Deutschland regelt das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Grundsätzlich sind Grenzgänger in Deutschland steuerpflichtig, hier wird also die Einkommensteuer erhoben. Zusätzlich fällt allerdings in der Schweiz eine sogenannte Quellensteuer an. Sie umfasst 4,5 Prozent und wird direkt vom Einkommen abgezogen. Diesbezüglich steht der Arbeitgeber in der Verantwortung: Er muss den Betrag an die zuständige kantonale Steuerbehörde überweisen. Um als Unternehmen keine Fehler zu begehen, die vermeidbare Kosten und Aufwand nach sich ziehen, ist es ratsam, an dieser Stelle unser versiertes und stets auf dem aktuellen Stand stehende Team in Anspruch zu nehmen und für die korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Unterstützung anzufordern.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, wird der Abzug von 4,5 Prozent im Rahmen der Einkommensteuerberechnung zurückerstattet bzw. verrechnet. Voraussetzung hierfür ist eine Ansässigkeitsbescheinigung, die vom deutschen Wohnsitzfinanzamt ausgestellt wird. Diese ist ebenfalls wichtig, um vom verminderten Quellensteuersatz zu profitieren und nicht mehr als maximal 4,5 Prozent zu zahlen.
Kurz zusammengefasst werden also im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz von Grenzgängern folgende Steuern von Lohn oder Gehalt abgezogen:
- Sie zahlen die sogenannte Wohnsitzsteuer. Das heisst sie zahlen ihre Einkommenssteuer in dem Land, in dem sie wohnen, also in Deutschland.
- Darüber hinaus ist der Schweizer Staat berechtigt, die sogenannte Quellsteuer in Höhe von 4,5 Prozent direkt vom Bruttogehalt oder -lohn abzuziehen.
Aber die gute Nachricht lautet: Die in der Schweiz erhobene Quellsteuer wird in Deutschland wieder auf die Einkommenssteuer angerechnet.
Ändert sich die Besteuerung bei einer Arbeit im Homeoffice?
Im Zuge der Pandemielage hatte das Bundesfinanzministerium temporäre Ausnahmeregelungen veröffentlicht, die sich auf Grenzgänger in die Schweiz und die zu zahlenden Steuern bezogen. Auch im Homeoffice blieb der Pendler-Status erhalten. Das bedeutete: Die Tätigkeit zu Hause in Deutschland wurde als Arbeitszeit in der Schweiz angerechnet. Somit blieb die Besteuerung bestehen. Am 30. Juni 2022 lief die Sonderregelung aus. Kurz davor verständigten sich EU und Schweiz auf eine Übergangsphase, die nunmehr im Juni 2023 abgelaufen ist. Die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert. Aber: Bei der steuerrechtlichen Komponente gibt es einen Haken. Unser Team ist stets auf dem neuesten Stand und unterstützt Sie dabei, alle Tücken zu umschiffen. Am 26. Juli 2022 beschlossen die Schweiz und Deutschland eine Konsultationsvereinbarung, die zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine neue Regelung für Grenzgänger im Homeoffice vorsieht.
Im Normalfall entfällt der Grenzgänger-Status, wenn eine Person aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit mehr als 60 Tage nicht an den Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt. In diesem Fall würde die volle Quellensteuer in der Schweiz anfallen. Um eine Befreiung der Steuerpflicht in Deutschland zu erreichen, muss der Grenzgänger dem Wohnfinanzamt ein durch den Arbeitgeber ausgefülltes Formular vorlegen, das bestätigt, dass er an mehr als 60 Tagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrte. Zudem muss die abgezogene Quellensteuer angegeben werden.
Für Unternehmen ist es wichtig, die Steuerpflicht grenzüberschreitender Arbeitnehmer jederzeit im Blick zu behalten, Ausnahmeregelungen zu kennen und keine steuerlichen Versäumnisse zu riskieren – hierbei sind wir von der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG gerne behilflich.
Beim Finanzamt als Grenzgänger anmelden!
Jeder Grenzgänger muss sich als solcher beim Finanzamt an seinem Wohnort anmelden Dafür müssen Sie
- den Grenzgängerfragebogen ausfüllen sowie
- einen Lohnnachweis beilegen
Auf Basis Ihrer Daten im oben genannten Fragebogen wird das Finanzamt eine voraussichtliche Jahressteuer errechnen, die im vierteljährlichen Modus zu zahlen ist. Im Zuge dieses Anmelde-Prozesses stellt Ihnen dann die Finanzbehörde die Ansässigkeitsbescheinigung aus. Diese sollten Sie unbedingt und ohne grösseren zeitlichen Verzug Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz im Original vorlegen.
Welche Währung geben Grenzgänger in der Steuererklärung an?
Grenzgänger geben ihren Schweizer Arbeitslohn in der Steuererklärung in der Landeswährung ihres Arbeitsortes an – also in Schweizer Franken. Die Umrechnung wird von der zuständigen Finanzbehörde übernommen.
Wo sind Grenzgänger sozialversicherungspflichtig?
Neben der Frage nach der steuerlichen Belastung, die Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz erwartet, ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen die Frage der Sozialversicherungspflicht zu klären. Hier verhält es sich diametral anders als bei der Einkommenssteuer: Grundsätzlich unterliegen Grenzgänger dem Sozialversicherungsrecht des Staates, in dem sie erwerbstätig sind. Der Sitz des Arbeit gebenden Unternehmens spielt keine Rolle. Befindet sich der Arbeitsort in der Schweiz, werden hier Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Ebenso muss der Arbeitnehmer hier krankenversichert sein, es sei denn, er macht von seinem Optionsrecht Gebrauch. Hiermit können sich Grenzgänger von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien und sich stattdessen im Wohnland versichern. Diese Änderung ist innerhalb von drei Monaten nach dem entsprechenden Arbeitsbeginn möglich, danach nur noch aufgrund von Heirat, Geburt, Scheidung oder Tod eines Ehepartners.
Was ist ein Wochenaufenthalter?
Sogenannte Wochenaufenthalter beziehungsweise Wochengrenzgänger nehmen unter den Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz eine Sonderstellung ein: Sie arbeiten und übernachten unter der Woche in der Schweiz und kehren nur am Wochenende an ihren Hauptwohnsitz in Deutschland zurück. Um von dieser Sonderregelung profitieren zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Vor allem muss der deutsche Wohnort so weit von der Arbeitsstätte in der Schweiz entfernt sein, dass eine tägliche Rückkehr dorthin nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Als unzumutbar gilt eine tägliche Heimfahrt beispielsweise bei einer Entfernung von mehr als 100 Kilometern oder einer Fahrtzeit von mehr als 1,5 Stunden.
Da die gesamte fiskalische Situation rund um das Grenzgängertum zwischen Deutschland als Wohnort und der Schweiz als Arbeitsort für Laien nicht ganz einfach zu erfassen ist, hier nochmal die wichtigsten Eckpunkte in Kürze:
- Grenzgänger sind in Deutschland einkommenssteuerpflichtig.
- Wochengrenzgänger zahlen unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen in der Schweiz Steuern.
- In der Schweiz zahlen Grenzgänger immer Sozialabgaben und die Quellensteuer.
- Grenzgänger müssen Ihre berufliche Aktivitäten beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitzort in Deutschland anmelden.
- Die Ansässigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Expertenberatung für Unternehmen in allen Fragen rund um Grenzgänger in die Schweiz, Steuern und Vorgaben
Nicht nur für Grenzgänger selbst können Regelungen in der Schweiz in Bezug auf Steuern, rechtliche Pflichten und Fristen eine echte Herausforderung sein. Auch Unternehmen tun gut daran, auf einen erfahrenen Steuerberater zu setzen, der ihnen beratend zur Seite steht und zeitraubende Tätigkeiten verlässlich übernimmt. Genau diese Unterstützung leisten wir gegenüber unseren privaten ebenso wie gewerblichen Kunden. Lassen Sie sich von uns in einem kostenlosen Erstgespräch aufzeigen, was wir für Sie tun können: