Anders als beispielsweise bei der Krankenversicherung haben Schweizer Grenzgänger bei der Einkommensteuer keine Wahlmöglichkeit. Gehören Sie zu den Menschen, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten? Dann haben Sie sich sicherlich zu Beginn Ihrer Tätigkeit die Frage gestellt: In welchem Land muss ich eigentlich meine Steuern zahlen? Die steuerlichen Besonderheiten und das entsprechende Prozedere für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, sind im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen festgehalten. Eine dieser Besonderheiten besteht darin, dass die sogenannten Grenzgänger in beiden Ländern steuerpflichtig sind. Doch trotz dieser steuerlichen Doppelbelastung können Sie von attraktiven Vorteilen profitieren. Wir informieren Sie als Grenzgänger in die Schweiz zu Steuern und Regelungen und bieten auch Unternehmen eine fundierte grenzüberschreitende Steuerberatung an.

Grenzgänger Schweiz: Fragen & Antworten zu Steuern

Wie wird der Begriff „Grenzgänger“ definiert?
Viele tausend Menschen pendeln als Grenzgänger zwischen ihrem Wohnsitz in Deutschland und ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz. Als Grenzgänger gilt, wer in einem anderen Staat wohnt als arbeitet. Die Person pendelt regelmässig – üblicherweise täglich, manchmal auch wöchentlich – zwischen ihrem Wohnort in dem einen Staat und ihrem Arbeitsort in dem anderen Staat.
Nur in Ausnahmefällen werden auch Arbeitnehmer als Grenzgänger bezeichnet und besteuert, die nicht täglich von ihrer Arbeitsstelle zurückkehren.
Wo muss ein Grenzgänger in die Schweiz Steuern zahlen?
Die genaue Besteuerung von Grenzgängern aus Deutschland ist im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Darin ist festgelegt, dass Grenzgänger primär in Deutschland steuerpflichtig sind. In der Schweiz muss zusätzlich die Quellensteuer abgeführt werden, die 4,5 % beträgt und direkt vom Einkommen abgezogen wird. Der Arbeitgeber überweist sie an die kantonale Steuerbehörde. Da dies zeitintensiv und kostenanfällig sein kann, lohnt sich die Beauftragung eines externen Beraters. Unsere Spezialisten sorgen für präzise Umsetzung und halten Sie stets auf dem neuesten Stand des Steuerrechts. Vertrauen Sie auf die Experten von RP Treuhand!
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, wird der Abzug von 4,5 Prozent im Rahmen der Einkommensteuerberechnung zurückerstattet bzw. verrechnet. Voraussetzung hierfür ist eine Ansässigkeitsbescheinigung, die vom deutschen Wohnsitzfinanzamt ausgestellt wird. Diese ist ebenfalls wichtig, um vom verminderten Quellensteuersatz zu profitieren und nicht mehr als maximal 4,5 Prozent zu zahlen.
Zusammengefasst werden im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz von Grenzgängern folgende Steuern von Lohn oder Gehalt abgezogen:
- Sie zahlen die sogenannte Wohnsitzsteuer. Das heisst, sie zahlen ihre Einkommensteuer in dem Land, in dem sie wohnen – also in Deutschland.
- Darüber hinaus ist der Schweizer Staat berechtigt, die sogenannte Quellsteuer in Höhe von 4,5 Prozent direkt vom Bruttogehalt oder -lohn abzuziehen.
Die gute Nachricht: Die in der Schweiz erhobene Quellsteuer wird in Deutschland wieder auf die Einkommensteuer angerechnet.
Ändert sich die Besteuerung bei Arbeit im Homeoffice?
Im Zuge der Pandemielage hatte das Bundesfinanzministerium temporäre Ausnahmeregelungen veröffentlicht, die sich auf Grenzgänger in die Schweiz und die zu zahlenden Steuern bezogen. Auch im Homeoffice blieb der Pendler-Status erhalten. Das bedeutete: Die Tätigkeit zu Hause in Deutschland wurde als Arbeitszeit in der Schweiz angerechnet. Somit blieb die Besteuerung bestehen. Am 30. Juni 2022 lief die Sonderregelung aus. Kurz davor verständigten sich die EU und die Schweiz auf eine Übergangsphase, die im Juni 2023 abgelaufen ist. Die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert. Aber: Bei der steuerlichen Komponente kann es zu Unsicherheiten und zusätzlichem administrativen Aufwand kommen. Unser Team ist immer auf dem Laufenden und hilft Ihnen, alle Herausforderungen zu meistern. Am 26. Juli 2022 beschlossen die Schweiz und Deutschland eine Konsultationsvereinbarung, die zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine neue Regelung für Grenzgänger im Homeoffice vorsieht.
Im Normalfall entfällt der Grenzgänger-Status, wenn eine Person aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit mehr als 60 Tage nicht an den Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt. In diesem Fall würde die volle Quellensteuer in der Schweiz anfallen. Um eine Befreiung der Steuerpflicht in Deutschland zu erreichen, muss der Grenzgänger dem Wohnfinanzamt ein Formular vorlegen, das vom Arbeitgeber ausgefüllt wird. Dieses Formular bestätigt, dass er an mehr als 60 Tagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrte. Zudem muss die abgezogene Quellensteuer angegeben werden.
Für Unternehmen ist es wichtig, die Steuerpflicht grenzüberschreitend tätiger Mitarbeiter im Blick zu behalten und die Ausnahmeregelungen zu kennen. Wir von der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG unterstützen Sie gern dabei, steuerliche Versäumnisse zu vermeiden.
Beim Finanzamt als Grenzgänger anmelden!
Jeder Grenzgänger muss sich als solcher beim Finanzamt an seinem Wohnort anmelden. Dafür müssen Sie
- den Grenzgängerfragebogen ausfüllen sowie
- einen Lohnnachweis beilegen.
Auf Basis Ihrer Daten im oben genannten Fragebogen wird das Finanzamt eine voraussichtliche Jahressteuer errechnen, die im vierteljährlichen Modus zu zahlen ist. Im Zuge dieses Anmelde-Prozesses stellt Ihnen dann die Finanzbehörde die Ansässigkeitsbescheinigung aus. Bitte legen Sie diese unbedingt und zeitnah im Original Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz vor.
Welche Währung geben Grenzgänger in der Steuererklärung an?
Grenzgänger geben ihren Schweizer Arbeitslohn in der Steuererklärung in der Landeswährung ihres Arbeitsortes an – also in Schweizer Franken. Die Umrechnung wird von der zuständigen Finanzbehörde übernommen.
Wo sind Grenzgänger sozialversicherungspflichtig?
Eine der wichtigsten Fragen für Grenzgänger ist die Sozialversicherungspflicht. Im Gegensatz zur Einkommensteuerregelung sind Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz dort versicherungspflichtig, wo sie ihrer Arbeit nachgehen – unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Das bedeutet: Bei Arbeitsort Schweiz müssen dort die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Der Arbeitnehmer muss ausserdem dort krankenversichert sein, ausser er nutzt sein Optionsrecht und entscheidet sich gezielt für die Krankenversicherung im Wohnland. Für welche Option er oder sie sich entscheidet, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn mitgeteilt werden. Eine Änderung ist später nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Heirat, Geburt, Scheidung oder im Todesfall des Ehepartners. Unsere Experten beraten Sie gerne, was Sie dabei alles beachten sollten.
Was ist ein Wochenaufenthalter?
Sogenannte Wochenaufenthalter beziehungsweise Wochengrenzgänger nehmen unter den Grenzpendlern zwischen Deutschland und der Schweiz eine Sonderstellung ein: Sie arbeiten und übernachten unter der Woche in der Schweiz und kehren nur am Wochenende an ihren Hauptwohnsitz in Deutschland zurück. Um von dieser Sonderregelung profitieren zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Vor allem muss der deutsche Wohnort so weit von der Arbeitsstätte in der Schweiz entfernt sein, dass eine tägliche Rückkehr dorthin nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Als unzumutbar gilt eine tägliche Heimfahrt beispielsweise bei einer Entfernung von mehr als 100 Kilometern oder einer Fahrtzeit von mehr als 1,5 Stunden.
Die gesamte fiskalische Situation rund um das Grenzgängertum zwischen Deutschland als Wohnort und der Schweiz als Arbeitsort ist für Laien teilweise schwer zu durchschauen. Deshalb haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
- Grenzgänger sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
- Wochengrenzgänger zahlen unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen in der Schweiz Steuern.
- In der Schweiz zahlen Grenzbeschäftigte immer Sozialabgaben und die Quellensteuer.
- Grenzgänger müssen ihre beruflichen Aktivitäten beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitzort in Deutschland anmelden.
- Die Ansässigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Expertenberatung für Unternehmen in allen Fragen rund um Grenzgänger in die Schweiz, Steuern und Vorgaben
Nicht nur für Grenzgänger selbst können Regelungen in der Schweiz in Bezug auf Steuern, rechtliche Pflichten und Fristen eine echte Herausforderung sein. Auch Unternehmen profitieren davon, einen erfahrenen Steuerberater zu engagieren, der sie berät und zeitintensive Aufgaben zuverlässig übernimmt. Genau diese Art der Unterstützung bieten wir sowohl unseren privaten als auch gewerblichen Kunden an. Lassen Sie sich von uns in einem kostenlosen Erstgespräch aufzeigen, was wir für Sie tun können:

