Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG beantwortet Fragen zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Mehrwertsteuer Schweiz: Fragen & Antworten

Ein kleiner Hinweis vorab: Die Steuerstruktur der Schweiz ist geprägt durch das dezentrale, föderalistische System. Unternehmen und Privatpersonen schätzen die im europäischen Vergleich moderate Besteuerung in der Schweiz.

Unabhängig von ihrer Rechtsform sind Unternehmen in der Schweiz zur Abgabe der Mehrwertsteuer verpflichtet, wenn ihr weltweiter Umsatz eine Höhe von 100‘000 Franken jährlich überschreitet. Es ist nicht immer relevant, wo genau der Umsatz erzielt wurde – es wird nicht immer zwischen In- und Ausland unterschieden. Dies kann zu Unsicherheiten und vielen Fragen bei den betroffenen Unternehmen führen. Bei der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG haben wir uns auf die Feinheiten des Schweizer Steuersystems spezialisiert und beraten Sie gerne! Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum schweizerischen MWST-System.

Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG beantwortet Fragen zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Was versteht man unter der Mehrwertsteuer?

Die Schweizer Mehrwertsteuer ist eine vom Bund erhobene indirekte Steuer, welche die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates darstellt. Beim Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung wird ein prozentualer Aufschlag erhoben, den der Verbraucher oder die Verbraucherin zu tragen hat. Da dieser Steueranteil im Zuge der Bezahlung dem entsprechenden Unternehmen zufliesst, muss er von diesem an den Bund abgeführt werden. Grundsätzlich bedeutet die Mehrwertsteuer, dass die Konsumenten beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen einen Teil des Preises an den Staat abgeben. Dies gilt auch ausserhalb der Schweiz. Es wäre allerdings etwas umständlich, wenn jeder Bürger jeden Verbrauch einzeln mit dem Staat abrechnen müsste.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?

Für die Mehrwertsteuer kommen in der Schweiz drei unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung. Am 01.01.2024 erfolgte eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze. Seitdem liegt der Normalsatz bei 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen mit Frühstück (auch getrennt berechnet) beträgt nunmehr 3,8 Prozent. Für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke, Medikamente und Zeitungen gilt nun ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent. Einige Tätigkeitsbereiche sind von der Mehrwertsteuer auch komplett ausgenommen. So bleiben vor allem Leistungen aus dem Gesundheits-, Bildungs- und Kultursektor steuerfrei. Ebenfalls sind die Vermietung und der Verkauf von Immobilien von der Besteuerung befreit.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn die jährliche Umsatzhöhe noch unklar ist?

Nicht in allen Fällen ist von Anfang an klar, ob die Umsatzgrenze von 100‘000 Franken erreicht wird. Insbesondere für Neugründungen und Start-ups ist es daher entscheidend zu wissen, ob sie mehrwertsteuerpflichtig werden oder nicht. In solchen Fällen empfiehlt sich eine quartalsweise Hochrechnung, die sich an den bereits erzielten Umsätzen Ihres Unternehmens orientiert. Wird bei dieser Hochrechnung eine Steuerpflicht festgestellt, müssen Sie das Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden, die für die Mehrwertsteuer zuständig ist. Die Meldung kann auf freiwilliger Basis auch rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres erfolgen.

Was ist zu beachten, wenn die Abmeldung bei der Mehrwertsteuer in der Schweiz erfolgen soll?

Laut MWST-Gesetz endet die Steuerpflicht in folgenden Fällen:

  • bei Vermögensliquidation: mit dem Abschluss des Liquidationsverfahrens
  • mit dem Ende der unternehmerischen Aktivität
  • bei Unternehmen, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben: am Ende des Kalenderjahres, in dem letztmals eine Leistung im Inland erbracht wird

Wenn eine dieser drei Optionen zutrifft, muss sich die steuerpflichtige Person innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abmelden.

Was müssen Unternehmen mit Sitz im Ausland beachten?

Wichtig zu wissen: Auch ausländische Unternehmen sind von der Mehrwertsteuerpflicht betroffen, wenn sie Umsatz in der Schweiz erwirtschaften. Auch hier gilt die Umsatzgrenze von 100‘000 Franken. Ist der weltweite jährliche Umsatz höher, wird eine Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung notwendig. Für ausländische Unternehmen ist ausserdem wichtig, dass im Falle eines fehlenden Wohn- oder Geschäftssitzes ein sogenannter Fiskalvertreter erforderlich wird. Dieser ist für die Erfüllung der formellen Anforderungen der Steuerbehörde zuständig. Zudem müssen nicht gebietsansässige Unternehmen bei Eintragung ins Schweizer Mehrwertsteuerregister eine Kaution/Sicherstellung in Höhe von drei Prozent des voraussichtlichen Inlandsumsatzes entrichten.

Auch ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, müssen die hiesigen Vorschriften zur korrekten Rechnungsstellung und Buchführung in Bezug auf die Mehrwertsteuer zwingend einhalten. So ist beispielsweise bei jeder erstellten Rechnung die eigene Schweizer Mehrwertsteuernummer einzubinden. Darüber hinaus müssen alle Kontounterlagen für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Für die Quartalsabrechnung sind Fremdwährungsrechnungen zu den von der ESTV genehmigten Kursen umzurechnen. Auch zu diesen Regelungen und Vorschriften beraten wir in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen gern.

Welche Aufgaben übernimmt der Fiskalvertreter?

Er oder sie vertritt das Unternehmen gegenüber der Schweizer Steuerverwaltung, prüft die Steuerpflicht, regelt Meldeformalitäten, erstellt Mehrwertsteuer- und Jahresumsatzabrechnungen. Wichtig zu wissen: Der Mehrwertsteuer-Vertreter für die Schweiz übernimmt keine Verantwortung für die fristgerechte Zahlung der Beträge und keine Haftung für Mehrwertsteuerschulden des Unternehmens.

Übersichtlich zusammengefasst bestehen die Funktionen eines Fiskalvertreters primär in der Wahrnehmung folgender Verantwortungsbereiche:

  • prüfen, ob Steuerpflicht vorliegt
  • behördliche Anmeldung und Registrierung
  • Vermittler zwischen ausländischem Unternehmen und der Schweizer Steuerverwaltung
  • Abrechnung des Jahresumsatzes
  • Vor-Ort-Korrespondenz für Eidgenössische Behörden und Klienten
  • Mehrwertsteuerabrechnung (Schweiz)

Wo finden Unternehmen einen geeigneten Fiskalvertreter?

Zum Beispiel bei uns – und dies ganz einfach und unkompliziert. Die RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG stellt Ihrem Unternehmen gern einen qualifizierten Fiskalvertreter zur Verfügung. Dieser kümmert sich termingerecht und verlässlich um die Abwicklung vor Ort.

Was passiert, wenn die Registrierung nicht fristgemäss stattfindet?

Die Anmeldung für die Steuerpflicht ist unbedingt notwendig, um Sanktionen zu vermeiden. Spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Steuerpflicht muss diese erfolgen, dies ist auch online möglich. Wird die Frist versäumt, ist eine straflose Selbstanzeige möglich; in diesem Fall muss das Unternehmen die Nachzahlung aktiv regeln. Neben der ordnungsgemässen Anmeldung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Abmeldung erforderlich.

Wer ist von der Mehrwertsteuerpflicht befreit?

Einige Unternehmen sind – auch wenn der Umsatz 100‘000 Franken übersteigt – nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer in der Schweiz abzuführen. Dies kann beispielsweise bei steuerbefreiten Leistungen oder bei Waren- und Dienstleistungs-Exporten ins Ausland der Fall sein. Um steuerliche Fehler zu vermeiden, die Sie am Ende viel Geld, Zeit und Ärger kosten können, sollten Sie bei diesen sensiblen Daten immer einen fachkundigen Berater hinzuziehen.

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Mehrwertsteuer in der Schweiz

Die Informationen auf diesen Seiten können selbstverständlich keine professionelle Beratung ersetzen. Wir hoffen jedoch, dass sie Ihnen einen ersten nützlichen Überblick über das Thema geben. Wenden Sie sich also bei allen konkreten Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht Ihres Unternehmens in der Schweiz an das versierte Team der RP Treuhand und Wirtschaftsprüfung AG. Unsere Steuerberater stehen Ihnen sowohl beratend als auch in ihrer Funktion als Fiskalvertreter zur Verfügung. Auch wenn Sie eine Firma in der Schweiz gründen möchten, sind wir gern für Sie da. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch:

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